Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thinking Objects GmbH

Wir, Thinking Objects GmbH mit dem Sitz in Stuttgart (Anschrift: Lilienthalstrasse 2 in 70825 Korntal-Münchingen; Amtsgericht Stuttgart, HRB 19769), erbringen für Sie, unseren Kunden, Dienstleistungen, Leistungen und Lieferungen nach den Grundsätzen unserer hier dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung vom 27. Oktober 2017. Wir bitten, diese sorgfältig zu lesen.

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Geschäftsbeziehungen unterhalten wir nicht mit Verbrauchern, sondern ausschließlich mit anderen Unternehmern. Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und unserem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Solche Vereinbarungen gehen jeweils, ohne dass es in diesen AGBs nochmals ausdrücklich an jeder Stelle betont wird, diesen ebenso vor, wie die Lieferungs- und Leistungsbedingungen in unserem Angebot.

(3) Wir behalten uns vor, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Eine jeweils aktuelle Fassung kann der Kunde jederzeit einsehen unter: www.to.com.

(4) Wir werden Änderungen der AGBs mit einer angemessenen Frist ankündigen. Widerspricht der Kunde den geänderten AGBs nicht innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Änderung, so werden diese Vertragsbestandteil. Sollte der Kunde der Änderung widersprechen, so sind wir berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die Änderung in Kraft treten soll.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

(2) Die wechselseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich ausschließlich aus dem abgeschlossenen Vertrag und unseren Angeboten. Der Kunde hat sich vor Abschluss ein abschließendes Bild über den Leistungsumfang gemacht und wir behalten uns vor, Leistungen aus technischen Gründen zu ändern oder zu unterbrechen. Sonstige in Prospekten, Websites oder sonstigen Medien enthaltene Daten, Abbildungen oder Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Grundsätzlich sind wir ein Dienstleistungsunternehmen der IT-Branche. Sofern nicht im Einzelfall klar anders vereinbart, erbringen wir lediglich Dienstleistungen und schulden nicht den Erfolg bestimmter Gewerke. Ein Werkvertrag liegt nur vor, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sind bei Leistungen oder Managed Services Leistungsdaten im vorstehenden Sinne in der Beschreibung oder in Materialien enthalten, so dienen diese lediglich der Produktbeschreibung und sind nur als Funktionsgarantien oder ähnliches zu werten, wenn sie ausdrücklich als solche in den Vertrag einbezogen wurden.

(3) Unsere Vertriebsmitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erbringen wir unsere Leistungen an unserem Standort in Korntal-Münchingen.

§ 3 Preise

(1) Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in unserer Auftragsbestätigung oder ersatzweise die in unserem Angebot genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, frei Leistungsort Korntal-Münchingen und falls Ware im Lieferumfang enthalten ist, einschließlich normaler Verpackung.

(3) Bei Verträgen über laufende Leistungen oder Managed Services sind wir berechtigt, die Preise angemessen anzupassen, wenn sich der zugrunde liegende Aufwand für uns erhöht hat. Wir sind in diesem Falle verpflichtet, den Kunden vor Beginn der Abrechnungsperiode, in der die Preiserhöhung wirksam wird, zu unterrichten. Innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieser Information kann der Kunde den Vertrag zum nächst zulässigen Termin kündigen, dann bleibt bis dahin der bisherige Preis solange gültig. Widerspricht der Kunde in dieser Frist nicht durch Kündigung, so gilt der neue Preis als vereinbart.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Leistungs-/ Service- oder Liefertermine oder –fristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Sofern Leistungen oder Managed Services als Dauerschuldverhältnis bei uns bestellt wurden, gilt mangels anderweitiger Vereinbarung eine Grundlaufzeit von 24 Monaten, wobei sich der Vertrag anschließend um jeweils 12 Monate verlängert und jeweils (erstmalig zum Ablauf der Grundlaufzeit) mit einer Frist von drei Monaten durch schriftliche Erklärung des Kunden gekündigt werden kann.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die unsere Leistung oder Lieferung erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Einschränkung der Leistungen von bzw. anderer Netzbetreiber, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist unser Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Leistungszeit unterbrochen oder werden wir gem. Abs. (2) von unserer Verpflichtung frei, so kann unser Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Wir werden den Kunden jedoch über Leistungsunterbrechungen oder –verzögerungen unverzüglich hinweisen und auf Verlangen deren Grund benennen.

(4) Wir müssen uns insbesondere bei Managed Services (ASP, Spam Services etc.) vorbehalten, nach vorheriger Ankündigung per E-Mail die Leistung für Wartungsarbeiten an der IT-Infrastruktur oder der Software zu unterbrechen. Hieraus resultieren keine Ansprüche unserer Kunden. Wir weisen darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, solche Leistungen oder Managed Services völlig fehler- und unterbrechungsfrei zu leisten. Wir sind zu besten Anstrengungen verpflichtet. Verfügbarkeitsnachweise für Leistungen sind jedoch nicht geschuldet.

(5) Nur für Zeiten, in denen unsere Leistungen unterbrochen sind und wir diese Unterbrechung vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten haben, kann unser Kunde die Vergütung anteilig kürzen. Jeder Schadensersatzanspruch ist jedoch in der Höhe auf die anteilig auf die schlechte Leistung entfallende Vergütung begrenzt.

(6) Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen unseres Kunden voraus.

(7) Kommt unser Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, unsere vereinbarte Vergütung sowie Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

§ 5 Gefahrübergang bei Lieferungen

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Liefer- und Leistungsumfang

(1) Wir liefern alle Produkte zu den vom Hersteller in der Produktbeschreibung mitgeteilten Bedingungen und den dort garantierten Funktionalitäten.

(2) Dies gilt insbesondere auch für von uns gelieferte Standardsoftware. Hier ist der Kunde stets verpflichtet, vor Nutzung die Lizenzbedingungen des Herstellers zu akzeptieren und einzuhalten.

(3) Sofern wir selbst eine Dienst- oder Projektleistung erbringen, erwirbt der Kunde hieran ebenfalls ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Der Kunde erhält einen maschinenlesbaren Objektcode. Alle weitergehenden Rechte bleiben bei uns.

§ 7 Rechte des Käufers wegen Mängeln

(1) Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte. Soweit ein Werkvertrag vereinbart wurde beträgt die Geltendmachung der Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme der Leistungen. Soweit Softwareprodukte geliefert werden, so können Mängelansprüche stets nur soweit geltend gemacht werden, als wesentliche in der Produktbeschreibung enthaltene Funktionalitäten nicht lauffähig sind oder falsche Ergebnisse liefern. Bei Wartungsverträgen umfasst die Mängelhaftung stets nur die Erreichbarkeit der Hotline nach dem vereinbarten Service Level (z. B. an Werktagen in Baden-Württemberg außer samstags von 9 bis 17 Uhr) mit vereinbarten Reaktionszeiten (z. B. innerhalb von 48 Stunden).

(2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von uns bzw. des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten oder Leistungsgegenständen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder in IT-Systeme oder Konfigurationen eingegriffen oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängeln der Produkte oder Leistungen, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer diese Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

(3) Der Kunde muss uns Mängel an Lieferungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, und Mängel an Leistungen sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Leistungen oder Produkte einen Mangel aufweisen, geben wir nach eigener Wahl und Kosten vor, dass das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns oder den Hersteller geschickt wird oder die Leistung bei uns nachgebessert wird;
Falls der Kunde verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind.

(5) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(7) Ansprüche wegen Mängeln gegen uns stehen nur unserem unmittelbaren Kunden zu.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

(2) Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Verkäufer, jedoch ohne eigene Verpflichtung. Erlischt unser (Mit-)- Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufer hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

(5) Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§ 9 Rechnungsstellung und Zahlung

(1) Rechnungen unseres Hauses gelten als anerkannt, sofern nicht binnen 14 Tagen nach Zugang beim Kunden schriftlich widersprochen wurde. Die Rechnungslegung kann auch mittels elektronischer Übermittlung, als PDF oder in sonstiger Dateiform, erfolgen. In diesem Falle gilt die übermittelte Datei als Rechnungsoriginal.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Wir sind auch bei anders lautender Bestimmung des Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnungen informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Im Falle von Lastschriften gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn eingelöst wurde und endgültig nicht mehr widerruflich ist.

(4) Gerät unser Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn unser Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig.

(5) Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder er seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 10 Leistungsänderungen

Wir behalten uns das Recht vor, bei triftigen Gründen, wie beispielsweise Laufunfähigkeit einzelner Software oder der Unverträglichkeit verschiedener Komponenten oder der Nichtverfügbarkeit einzelner Produkte oder Dienstleistungen, technische oder konzeptionelle Änderungen an den Leistungen, Managed Services oder Produkten vorzunehmen, welche dem Kunden zumutbar sind, sind hierzu jedoch nicht verpflichtet. Bei Leistungsänderungen, die wir erbringen, unabhängig davon ob sie vom Kunden verlangt wurden, sind wir berechtigt die hierfür übliche Vergütung nach unseren gültigen Vergütungssätzen zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zu berechnen, sofern sich durch die Leistungsänderungen der Leistungsumfang erhöht.

§ 11 Compliance

(1) Soweit der Kunde über unsere Dienstleistungen oder Managed Services Daten auf unseren IT-Systemen speichert oder durch diese hindurch leitet versichert er, dass er sich mit diesen inhaltlich an alle geltenden Gesetze hält und insbesondere keine Straftatbestände erfüllt. Hierunter fällt insbesondere, aber nicht ausschließlich, (kinder-)pornographische, gewaltverherrlichende, volksverhetzende und sonstige Inhalte, die gegen deutsche oder in Deutschland verfolgbare ausländische Straftatbestände verstoßen.

(2) Der Geschäftspartner ist nicht befugt, Mitarbeitern der Gesellschaft in direkter oder indirekter Weise Vorteile irgendeiner Art zuzuwenden. Von dieser Regel sind übliche Gelegenheitsgeschenke im Wert von bis zu 10 € ausgenommen. Umgekehrt wird der Geschäftspartner die Thinking Objects GmbH informieren, sofern ihm solche Sachverhalte durch unsere Mitarbeiter bekannt werden.

§ 12 Haftung

(1) Schadenersatzansprüche, sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Bei Verletzung wesentlich Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.

(3) Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Keinesfalls haften wir jedoch im Falle eines Datenverlustes für die Kosten der Wiederherstellung der Daten oder eines möglicherweise damit verbundenen Produktions- oder sonstigen Einnahmeausfall des Kunden. Sollte ein Fall des Abs. 2 vorliegen, so tritt eine Haftung ein, die jedoch auf den Dienstleistungsumsatzanteil beschränkt ist, der für genau diese Dienstleistung in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadenfalls abgerechnet wurde.

(5) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Rechte die für Thinking Objects GmbH begründet sind, können frei abgetreten werden, insbesondere innerhalb der Topalis-Unternehmensgruppe. Schutzrechte, insbesondere die §§ 11 und 12 gelten auch als zugunsten aller anderen Gesellschaften dieser Unternehmensgruppe vereinbart. Die Unternehmen sind gelistet unter www.topalis.com.

(3) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stuttgart/Korntal-Münchingen, den 27. Oktober 2017


Thinking Objects GmbH
Geschäftsführung